Das Viermächte-Abkommen, auch bekannt als das „Abkommen über Berlin“, wurde am 3. September 1971 zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs – den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich – geschlossen. Es regelte die Rechtsstellung und die Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Das Abkommen bestätigte unter anderem die Aufteilung Berlins in vier Sektoren, die jeweils von einer der vier Mächte kontrolliert wurden. Es regelte auch den freien Zugang zwischen den Sektoren und den Schutz der Rechte der Alliierten in Berlin.
Das Viermächte-Abkommen war ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Verwaltung Berlins während des Kalten Krieges. Es wurde jedoch im Laufe der Zeit von anderen Vereinbarungen abgelöst, insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990.